Unsere Ausbildungen werden als Bildungszeit (Bildungsurlaub) anerkannt. Somit können Sie bei Ihrem Arbeitgeber Bildungszeit beantragen.
Häufig übernimt auch das arbeitgebende Unternehmen die Finanzierung der Mediationsausbildung. Ein:e Mediator:in im Betrieb, der Behörde, der Organisiation bringt viele Vorteile mit sich.
Als Selbstständige:r können Sie Ausbildungskosten von der Steuer absetzen. Fragen Sie Ihre:n Steuerberater:in.
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