Die Ausbildung orientiert sich inhaltlich an der sog. Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV), welche am 1. September 2017 in Kraft getreten ist. Inhalt, Umfang und Qualität der Ausbildung entsprechen den Vorgaben des § 5 Abs. 1 Mediationsgesetz.
Unsere Ausbildung in Familienmediation (220 Stunden) erfüllen die inhaltlichen Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM) und damit das Führen des geschützten Titels "Mediator*in BAFM". Für die Lizensierung bei der BAFM werden fünf Mediationsfälle benötigt. Weitere Informationen auf der Seite der BAFM.
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