Abschluss und Anerkennung der Mediationsausbildung

Zertifizierter Mediator, zertifizierte Mediatorin

Die Ausbildung orientiert sich inhaltlich an der sog. Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV), welche am 1. September 2017 in Kraft getreten ist. Inhalt, Umfang und Qualität der Ausbildung entsprechen den Vorgaben des § 5 Abs. 1 Mediationsgesetz.


Möglichkeit der Mitgliedschaft in der BAFM und Führung des Titels "Mediator*in BAFM"

Unsere Ausbildung in Familienmediation (220 Stunden) erfüllen die inhaltlichen Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM) und damit das Führen des geschützten Titels "Mediator*in BAFM". Für die Lizensierung bei der BAFM werden fünf Mediationsfälle benötigt. Weitere Informationen auf der Seite der BAFM.


Möglichkeit der Mitgliedschaft im BM und dem BMWA

Durch die wechselseitige Anerkennung der Verbände Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM), Bundesverband Mediation (BM) und Bundesverband Mediation in Wirtschafts- und Arbeitswelt (BMWA) qualifiziert die BIM-Gesamtausbildung von 220 Stunden auch zur Mitgliedschaft im BM und im BMWA und zum Führen der Titel “Mediator/in BM" und "Mediator*in BMWA” , wenn die entsprechenden Nachweise erbracht werden: Richtlinien BM, Richtlinien BMWA.

Anerkennung gem. § 15 FAO durch die Rechtsanwaltskammern

Unsere Mediationsausbildungen sind so konzipiert, dass sie als Fortbildung gem. § 15 FAO für Fachanwält*innen für Familienrecht von den Rechtsanwaltskammern anerkannt werden können. Die Entscheidung, in welchem Umfang sie anerkannt werden, liegt letztlich bei den einzelnen Rechtsanwaltskammern. Es empfiehlt sich, bei der örtlich zuständigen Kammer nachzufragen. Gerne übersenden wir vorab das Curriculum.

Die "Aufbauausbildung Familienmediation" und die Psychotherapeutenkammer Berlin

Wir bemühen uns um die Anerkennung bei der Psychotherapeutenkammer.


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