Vorraussetzung zur Mediationsausbildung

Die Mediationsausbildung richtet sich an Angehörige aller Berufsgruppen, die in ihrem persönlichen und beruflichen Umfeld mit Konflikten befasst sindDas sind oft Berufstätige aus den Bereichen:

  • Rechtswesen (Rechtsanwälte/innen, Richter/innen,Umgangspfleger/innen, Gutachter/innen, Verfahrensbeistände, u.a.)
  • Sozial-und Beratungswesen (Berater/innen, Sozialpädagogen/innen, Psycholog*innen, Paar- und Familien-therapeuten/innen, Theologen/innen u.a.)
  • Personalwesen (Betriebsräte/innen, Leiter/innen der Personalabteilung u.a.)
  • Schulwesen (Lehrer/innen, Schulleiter/innen, Elternvertreter/innen u.a.)
  • Gesundheitswesen (Ärzte/innen, Krankenhausleitung, Psychotherapeuten /innen, Klinik-personal u.a.)
  • Bau- und Wohnungswesen (Architekt/innen, Hausverwalter/innen u.a.)
  • Werbe- und Medienwirtschaft (Personalabteilungen, Management, Selbstständige u.a.)

Die Grundkenntnisse der Kommunikation, der Konflikttheorie und die mediativen Techniken, die in der Ausbildung erarbeitet werden, fördern die Herausbildung einer eigenen Mediatorenpersönlichkeit und erweitern somit das eigene Handlungsspektrum in unterschiedlichen Situationen und Berufsfeldern. Ausbildungsteilnehmende berichten uns immer wieder, dass sich die erlernten Techniken und die gewonnene Haltung auch unabhängig von einer konkreten Mediatorentätigkeit im Privat- und Berufsleben mit positiven Auswirkungen einsetzen lassen. Während der Ausbildung sollte möglichst Zugang zu Menschen in Konfliktsituationen gegeben sein, damit bereits während der Ausbildung die gelernten Techniken und erworbenen Haltungen umgesetzt werden können.

 


Weiterführende und erklärende Links


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